Studienvorbereitende Ausbildung
Die Bruno-Frey-Musikschule versteht sich auch als ein Ort, an dem Talente entdeckt und gefördert werden. In der Begabtenförderung fühlt sie sich ihrem Namensgeber verpflichtet und arbeitet in enger Anlehnung an das Vorinstitut zur Frühförderung musikalisch hochbegabter (VIFF) in Hannover, das ebenfalls von einer Bruno-Frey-Stiftung unterstützt wird. Mit der Förderung wird der Rahmen zur Entfaltung von Spitzenleistungen ermöglicht.
Seit Oktober 2023 ist unser Angebot der Studienvorbereitenden Ausbildung (SVA) zertifiziert.
Um der Studienvorbereitung ein landesweites Qualitätssiegel zu verleihen, haben die Landesrektorenkonferenz der Musikhochschulen Baden-Württemberg und der Landesverband der Musikschulen Baden-Württemberg ein Angebot zur Zertifizierung der SVA an öffentlichen Musikschulen erstellt. Wir sind eine von insgesamt 18 Musikschulen aus ganz Baden-Württemberg, die alle geforderten Qualitätsstandards erfüllen und dürfen uns Musikschule mit zertifizierter studienvorbereitender Ausbildung nennen.
Das Unterrichtskonzept ist in drei Ausbildungsstufen gegliedert, die jeweils auf drei Jahre angelegt sind:
1. Vorklasse (Musikexzellenzkurs MEK I): Klassen 3-6 der allgemeinbildenden Schulen
2. Begabtenklasse (Musikexzellenzkurs MEK II): Klassen 7-9
3. Studienvorbereitende Abteilung (SVA): Klassen 10-13
Vorschläge für die Begabtenförderung (Teilförderung und Vollförderung)
- Teilförderung: Voraussetzung für die Teilnahme am MEK-Kurs in allen Stufen ist die Buchung von wöchentlichem Einzelunterricht 45 Minuten bei einer Lehrperson der Bruno-Frey-Musikschule Biberach.
- Vollförderung: für die Begabtenförderung können nur Schüler/-innen vorgeschlagen werden, die 60‘ Unterricht haben.
- Es können auch Schüler/-innen für den MEK-Kurs vorgeschlagen werden, die nur 45‘ Unterricht haben. Diese können jedoch nicht für die Begabtenförderung vorgeschlagen werden.
- Die Lehrkraft schlägt begabte Schüler/-innen entweder für den MEK-Kurs und/oder für die Begabtenförderung vor: Schüler der 3./4. Klasse für den MEK I und Schüler der 6./7. Klasse für den MEK II. Der Besuch eines MEK-Kurses ist die Voraussetzung für den Vorschlag für die Begabtenförderung.
- Schüler/-innen, die im Landeswettbewerb 23 Punkte in der Solowertung oder in der Duowertung haben und den MEK-Kurs besuchen, bekommen die Förderung auf jeden Fall und müssen nicht beim Vorspiel für die Begabtenförderung vorspielen. Alle anderen spielen beim Begabtenvorspiel ein Programm, das den Anforderungen der jeweiligen Altersgruppe bei Jugend musiziert entspricht:
- AG Ia/b und II: 6‘, 2 Beiträge aus 2 Epochen
- AG III: 10‘, mindestens 3 Beiträge aus mindestens 2 Epochen
- AG IV-VI: 15‘, mindestens 3 Beiträge aus mindestens 2 Epochen
Wo dies nicht möglich ist – z.B. in Jahren mit Ensemblewertung – kann beim Begabtenvorspiel auch auf Kammermusikstücke zurückgegriffen werden, aber mindestens ein Stück muss solo gespielt werden.
- Die Förderung wird jeweils zum Schuljahresende mit maximal 15‘ pro Monat rückvergütet
- Die Förderung ist auf ein Instrument begrenzt
- Beide MEK-Kurse starten alle 3 Jahre und sind auf 3 Jahre konzipiert. Teilnehmer können in Ausnahmefällen als Quereinsteiger für beide MEK-Kurse nachgemeldet werden. In der Regel sollten sie aber den MEK I-Kurs besucht haben oder nachweisen können, dass sie die Unterrichtsinhalte nachgelernt haben.
Inhalte der Begabtenförderung (MEK: Musikexzellenzkurs)
- MEK I-Kurs (Klassen 3-7): Arbeitsheft 1 und 2, Intervallheft und Akkordheft von Frau Prof. Olga Tchipanina in Anlehnung an das Vorinstitut für Frühförderung (VIFF) Hannover: Musiktheorie, Gehörbildung, Solfeggieren, praktische Harmonielehre
- MEK II-Kurs (Klassen 7-10): Arbeitsheft 3 von Frau Prof. Olga Tchipanina in Anlehnung an das VIFF Hannover: Musiktheorie, Gehörbildung, Improvisation, Solfeggieren, Generalbass, Rhythmustraining, Komposition, Kontrapunkt
Vorschläge für die Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) (Teilförderung und Vollförderung)
- Teilförderung: nur Stuvokurs 60‘ wöchentlich
Der Stuvokurs kann auch von externen Schülern gebucht werden (15 Euro monatlich) falls noch Plätze im Kurs frei sind. Die Schüler der Musikschule können den Kurs auch besuchen ohne das Stuvopaket zu buchen falls noch freie Plätze vorhanden sind. - Vollförderung: Stuvopaket für 99 Euro pro Monat beinhaltet
- 30‘ wöchentlich zusätzlichen Unterricht im Hauptfach (45‘+30‘), 45‘ werden von den Eltern bezahlt
- 30‘ wöchentlich zusätzlichen Unterricht im Nebenfach (z.B. Klavier, Gesang, Melodieinstrument, schulpraktisches Klavierspiel)
- Stuvokurs: 60‘ wöchentlich: Gehörbildung, Theorie, Musikgeschichte, Formenlehre, Aufnahmeprüfungsvorbereitung
- 2 Stunden à 60‘ Korrepetition pro Schuljahr
- 1 Stuvowochenende pro Schuljahr mit den Inhalten Gruppenleitung, Schulpraktisches Klavierspiel, Improvisation, Generalbass, Auftrittstraining, Formenlehre, Musikgeschichte, Vomblattspiel
- 2 Stunden à 30‘ Schulpraktisches Klavierspiel im Falle einer Vorbereitung einer Aufnahmeprüfung für Schulmusik
- Auftrittstraining: Theaterkurse
- Alle anderen Zusatzminuten können zusätzlich gebucht werden, müssen dann aber extra bezahlt werden
- Anforderungen für die Vollförderung:
- Teilnahme an Ensemble/Orchester mindestens 18 Stunden pro Schuljahr. Als Ensemble gilt auch ein Duo. Stattdessen können Pianisten auch Begleitaufgaben übernehmen.
- Aufnahmeprüfung vor 4 Juroren (Schulleitung und 3 Fachbereichsleiter) und ein Gespräch (Schulleitung und Leiterin der Studienvorbereitenden Abteilung))
- Teilnahme an mindestens 2 Vorspielen/Konzerten pro Schuljahr, eines davon im ersten Schulhalbjahr und das Stuvovorspiel im 2. Halbjahr. Alternativ zählt ein 1. Preis (23-25 Punkte) beim Landeswettbewerb
- Führung eines Studienbuchs
- Regelmäßige und gewissenhafte Teilnahme an den oben genannten Angeboten
Ansprechpartner:
Die erste Ansprechperson bei Fragen und zur Orientierung in Bezug auf eine verstärkte Förderung ist im Regelfall die eigene Lehrkraft im Hauptfach.
Bei weiteren Fragen oder auch zur Entwicklung eines individuellen Förderkonzepts steht auch die Fachbereichsleiterin der Stuvo Anita Bender (a.bender(at)biberach-riss.de) zur Verfügung.